Vermögensverwaltung – auch Finanzportfolioverwaltung genannt – bezeichnet ein Mandat, bei dem ein Portfoliomanager eigenständig Anlageentscheidungen für das Vermögen eines Anlegers trifft. Der Verwalter erhält die Befugnis, innerhalb einer zuvor definierten Strategie Wertpapiere zu kaufen, zu verkaufen oder umzuschichten und das Portfolio aktiv zu steuern. Die operative Verantwortung für die Geldanlage liegt damit beim Anbieter, nicht beim Kunden. Dies unterscheidet die Vermögensverwaltung klar von der Anlageberatung, bei der lediglich Empfehlungen ausgesprochen werden und die Entscheidung beim Anleger verbleibt.
- Vermögensanlage iAnlage des Vermögens gemäß Zielen und Risikoprofil.
- Immobilienverwaltung iVerwaltung, Vermietung und Entwicklung von Immobilienvermögen.
- Reporting & Controlling iRegelmäßige Auswertungen zu Vermögen, Rendite, Risiko und Liquidität.
- Finanzplanung iPlanung von Einnahmen/Ausgaben, Liquidität und Szenarien.
- Aufbau Family Office iKonzeption und Implementierung eines eigenen Family Offices.
- Philanthropie-Beratung iStrukturierte Spenden- und Stiftungsaktivitäten.
- Vermögensstrukturierung iRechtliche & steuerliche Organisation von Vermögen.
- Nachfolgeplanung iGeordnete Übertragung von Vermögen und Verantwortung auf die nächste Generation.
- Asset Protection iSchutz von Vermögenswerten vor Haftungs- und Zugriffsrisiken.
- Internationale Mobilität iRelocation Services, Vermögens- und Steuerplanung bei Wohnsitzwechseln über Grenzen hinweg.
- Aufbau Family Office iKonzeption und Implementierung eines eigenen Family Offices.
Anlageberatung
Anlageberatung bezeichnet eine Form der Finanzberatung, bei der einem Anleger oder Kunden konkrete Empfehlungen zu Kapitalanlagen, Wertpapieren oder sonstigen Finanzprodukten ausgesprochen werden, ohne dass der Berater selbst Anlageentscheidungen trifft oder über das Geld des Kunden verfügt. Der eigentliche Wertpapierkauf erfolgt durch den Anleger, etwa über das eigene Depot bei einer Bank. Damit ist die Anlageberatung klar von der Finanzportfolioverwaltung bzw. einem Vermögensverwaltungsmandat abzugrenzen, bei dem Entscheidungen zur Vermögensanlage vollständig delegiert werden.
Beratungsprozess
Grundlage der Anlageberatung ist ein Beratungsvertrag, häufig im Rahmen eines Privatmandats. Im Beratungsgespräch werden die Anlageziele, die gewünschte Rendite, die finanzielle Situation, das vorhandene Vermögen, bisherige Erfahrungen sowie die individuelle Risikoklasse des Anlegers erhoben. Zudem werden Chancen und Risiken einzelner Kapitalanlagen erläutert, etwa bei (Aktien-)Fonds, ETFs oder anderen Finanzinstrumenten. Auf dieser Basis entwickelt der Berater wie bzw. eine Beraterin im Family Office, ein Bankberater oder ein unabhängiger Honorarberater – eine geeignete Strategie für die Vermögensanlage und spricht konkrete Empfehlungen aus.
Nach den Vorgaben des WpHG und unter Aufsicht der BaFin ist vor jeder Empfehlung eine Geeignetheitsprüfung durchzuführen und in einer Geeignetheitserklärung zu dokumentieren. Diese soll sicherstellen, dass empfohlene Anlagen dem Wert, den Zielen und der Risikobereitschaft des Anlegers entsprechen. Informationsangebote können dabei eine ergänzende Orientierung bieten, ersetzen jedoch keine individuelle Anlageberatung.
Vergütung
Die Vergütung der Anlageberatung erfolgt entweder über Provisionen auf empfohlene Produkte oder über ein transparentes Honorar. Gerade vermögende Kunden und Family Offices bevorzugen häufig honorarbasierte Modelle, um Interessenkonflikte zu reduzieren und die langfristige Wert- und Renditeentwicklung des Vermögens in den Mittelpunkt zu stellen.